Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Riverside Real Estate GmbH – Maklerleistungen gegenüber Kaufinteressenten
Riverside Real Estate GmbH, Erichstraße 16, 31875 Hameln
Stand: 20.01.2026
Mit der Verwendung eines Angebots (in mündlicher oder schriftlicher Form) von der Riverside Real Estate GmbH erkennt der Empfänger die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an:
- Geltungsbereich, Begriffe
1.1 Diese AGB gelten für alle Maklerleistungen des Maklers gegenüber Kaufinteressenten/Erwerbern (nachfolgend „Kunde„) im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien/Grundstücken (nachfolgend „Objekt„). 1.2 „Hauptvertrag“ ist insbesondere der notarielle Kaufvertrag.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Makler diesen in Textform zustimmt.
- Zustandekommen des Maklervertrags / Textform
2.1 Der Maklervertrag kommt zustande, wenn der Kunde Maklerleistungen in Anspruch nimmt, z. B. durch Anforderung/Erhalt eines Exposés, Vereinbarung/Teilnahme an einer Besichtigung oder Aufnahme von Vertragsverhandlungen auf Grundlage der Maklerinformationen.
2.2 Textformpflicht (§ 656a BGB): Betrifft das Objekt eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus und ist Gegenstand der Nachweis/Vermittlung eines Kaufvertrags, bedarf der Maklervertrag der Textform (z. B. E-Mail).
- Maklerleistung, Informationsgrundlage, Prüfpflicht
3.1 Der Makler erbringt Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen (z. B. Exposé, Objektinformationen, Kontaktnachweis, Besichtigungsorganisation, Übermittlung von Unterlagen, Mitwirkung bei Verhandlungen etc.).
3.2 Objektangaben beruhen überwiegend auf Informationen des Verkäufers/Verfügungsberechtigten oder sonstiger Dritter. Eine Gewähr für Richtigkeit/Vollständigkeit wird – vorbehaltlich dieser AGB – nicht übernommen. Der Kunde hat die Angaben (z. B. Flächen, Zustand, Baurecht, Mieten/Erträge etc.) eigenständig zu prüfen.
- Provision – Entstehung, Höhe, Fälligkeit
4.1 Ein Provisionsanspruch entsteht, wenn
(i) ein wirksamer Maklervertrag besteht,
(ii) der Hauptvertrag zustande kommt und
(iii) der Abschluss (mit-)kausal auf der Nachweis-/Vermittlungstätigkeit des Maklers beruht (§ 652 BGB).
4.2 Höhe der Käuferprovision: ergibt sich aus dem Exposé/der Objektanzeige oder einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
4.3 Fälligkeit: mit Abschluss (Beurkundung) des Hauptvertrags; zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang.
- Zwingende Regeln bei Verbraucher + Wohnung/Einfamilienhaus (Halbteilung)
5.1 Kauft ein Verbraucher eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, gelten die zwingenden Regeln der §§ 656b-656d BGB (insb. Kostenverteilung/Zahlungsvoraussetzungen). Der Käufer darf danach wirtschaftlich nicht stärker belastet werden als gesetzlich zulässig.
5.2 Soweit ein Provisionsanspruch gegen den Käufer nach § 656d BGB erst entsteht/fällig wird, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich gezahlt hat, erbringt der Makler den entsprechenden Nachweis.
- Vertraulichkeit, Weitergabe von Nachweisen
6.1 Exposés, Unterlagen, Verkäufer-/Eigentümerdaten, Anschrift und sonstige Informationen, die den Abschluss eines Hauptvertrags ermöglichen oder vorbereiten (nachfolgend „Nachweis„), sind vertraulich und ausschließlich für den Kunden bestimmt.
6.2 Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Maklers in Textform zulässig.
6.3 Rechtsfolge bei unbefugter Weitergabe: Gibt der Kunde einen Nachweis schuldhaft unbefugt weiter und kommt innerhalb von 12 Monaten nach Weitergabe aufgrund dieser Weitergabe ein Hauptvertrag über das Objekt mit dem Dritten (oder einer ihm zuzurechnenden Erwerbsperson) zustande, schuldet der Kunde Schadensersatz bis zur Höhe der vereinbarten Provision. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Abschluss nicht auf der Weitergabe beruht oder der Schaden geringer ist.
- Vorkenntnis
7.1 Ist dem Kunden die Abschlussgelegenheit/Objekt bereits bekannt, hat er dies dem Makler unverzüglich in Textform mitzuteilen und die Vorkenntnis auf Verlangen plausibel zu belegen.
- Mitteilungspflichten bei Vertragsabschluss / Folgegeschäft 8.1 Kommt ein Hauptvertrag zustande, wird der Kunde den Makler unverzüglich informieren und auf Anforderung eine Abschrift/den Nachweis der Beurkundung übermitteln (z. B. Notardaten, Datum, Kaufpreis).
8.2 Der Provisionsanspruch besteht auch bei wirtschaftlich zusammenhängenden Folgevereinbarungen zum Objekt, sofern diese im wirtschaftlichen Zusammenhang
mit dem nachgewiesenen/vermittelten Geschäft stehen und die Maklerleistung hierfür (mit-)ursächlich war.
- Notarkosten
9.1 Der Makler unterstützt auf Wunsch bei der Terminkoordination und der organisatorischen Abstimmung mit einem Notariat (z. B. Weiterleitung von Kontaktdaten und objektspezifischen Informationen). Der Notar wird von den Parteien beauftragt; der Makler ist nicht bevollmächtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen für Käufer oder Verkäufer abzugeben.
9.2 Die Kosten für den Notar sowie weitere mit dem Erwerb verbundenen Nebenkosten (z. B. Grundbuch, Grunderwerbsteuer) trägt – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Hauptvertrag – regelmäßig der Käufer.
- Doppeltätigkeit
Der Makler darf – soweit gesetzlich zulässig – auch für den Verkäufer entgeltlich tätig werden, solange keine unzulässige Interessenkollision besteht.
- Geldwäsche (GwG)
Soweit der Makler verpflichtet ist, Identitäts- und geldwäscherechtliche Prüfungen vorzunehmen, wird der Kunde die erforderlichen Angaben/Unterlagen nach Anforderung bereitstellen.
- Haftung
12.1 Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung des Maklers für Schäden, die nicht auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Maklers.
- Verjährung gegenüber Unternehmern
13.1 Ansprüche von Kunden (Unternehmer, § 14 BGB) aus oder im Zusammenhang mit dem Maklervertrag – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Entstehung des Anspruchs.
13.2 Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie für zwingende gesetzliche Haftungstatbestände (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz). Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Widerrufsrecht (nur Verbraucher; Fernabsatz/Außerhalb von Geschäftsräumen)
14.1 Ist der Kunde Verbraucher und wird der Maklervertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
14.2 Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass der Makler vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig wird, kann bei Widerruf Wertersatz anfallen; bei vollständiger Leistungserbringung kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.
14.3 Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Kunden gesondert in Textform zur Verfügung gestellt.
- Datenschutz, Kommunikation
Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten zur Durchführung des Maklervertrags gemäß DSGVO/BDSG. Kommunikation per E-Mail/Textform ist zulässig, sofern der Kunde nicht widerspricht.
- Verbraucherstreitbeilegung
Der Makler ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht abweichend gesetzlich vorgesehen.
- Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt deutsches Recht; zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
17.2 Ist der Kunde Kaufmann/Unternehmer, ist Gerichtsstand – soweit zulässig – Hameln (Sitz des Maklers).
17.3 Salvatorische Klausel: Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die übrigen unberührt; es gelten dann die gesetzlichen Regelungen.
Anlage: Exposé-Rechtshinweis (Kurztext)
Dieses Exposé und die darin enthaltenen Informationen/Unterlagen sind vertraulich und ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Kommt es infolge einer unbefugten Weitergabe zu einem Vertragsabschluss über das Objekt, behalten wir uns Schadensersatzansprüche bis zur Höhe der vereinbarten Maklerprovision vor. Objektangaben beruhen auf Informationen Dritter; für Richtigkeit/Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.