Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Riverside Real Estate GmbH – Maklerleistungen gegenüber Kaufinteressenten 

Riverside Real Estate GmbH, Erichstraße 16, 31875 Hameln 

Stand: 20.01.2026 

Mit der Verwendung eines Angebots (in mündlicher oder schriftlicher Form) von der  Riverside Real Estate GmbH erkennt der Empfänger die nachstehenden  allgemeinen Geschäftsbedingungen an: 

  1. Geltungsbereich, Begriffe 

1.1 Diese AGB gelten für alle Maklerleistungen des Maklers gegenüber  Kaufinteressenten/Erwerbern (nachfolgend „Kunde„) im Zusammenhang mit dem  Erwerb von Immobilien/Grundstücken (nachfolgend „Objekt„). 1.2 „Hauptvertrag“ ist insbesondere der notarielle Kaufvertrag. 

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Makler diesen in  Textform zustimmt. 

  1. Zustandekommen des Maklervertrags / Textform 

2.1 Der Maklervertrag kommt zustande, wenn der Kunde Maklerleistungen in  Anspruch nimmt, z. B. durch Anforderung/Erhalt eines Exposés,  Vereinbarung/Teilnahme an einer Besichtigung oder Aufnahme von  Vertragsverhandlungen auf Grundlage der Maklerinformationen. 

2.2 Textformpflicht (§ 656a BGB): Betrifft das Objekt eine Wohnung oder ein  Einfamilienhaus und ist Gegenstand der Nachweis/Vermittlung eines Kaufvertrags,  bedarf der Maklervertrag der Textform (z. B. E-Mail).  

  1. Maklerleistung, Informationsgrundlage, Prüfpflicht 

3.1 Der Makler erbringt Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen (z. B. Exposé,  Objektinformationen, Kontaktnachweis, Besichtigungsorganisation, Übermittlung  von Unterlagen, Mitwirkung bei Verhandlungen etc.). 

3.2 Objektangaben beruhen überwiegend auf Informationen des  Verkäufers/Verfügungsberechtigten oder sonstiger Dritter. Eine Gewähr für  Richtigkeit/Vollständigkeit wird – vorbehaltlich dieser AGB – nicht übernommen. Der  Kunde hat die Angaben (z. B. Flächen, Zustand, Baurecht, Mieten/Erträge etc.)  eigenständig zu prüfen. 

  1. Provision – Entstehung, Höhe, Fälligkeit 

4.1 Ein Provisionsanspruch entsteht, wenn  

(i) ein wirksamer Maklervertrag besteht,  

(ii) der Hauptvertrag zustande kommt und 

(iii) der Abschluss (mit-)kausal auf der Nachweis-/Vermittlungstätigkeit des  Maklers beruht (§ 652 BGB). 

4.2 Höhe der Käuferprovision: ergibt sich aus dem Exposé/der Objektanzeige oder  einer gesonderten Vereinbarung in Textform.  

4.3 Fälligkeit: mit Abschluss (Beurkundung) des Hauptvertrags; zahlbar innerhalb  von 14 Tagen nach Rechnungszugang. 

  1. Zwingende Regeln bei Verbraucher + Wohnung/Einfamilienhaus  (Halbteilung) 

5.1 Kauft ein Verbraucher eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, gelten die  zwingenden Regeln der §§ 656b-656d BGB (insb.  Kostenverteilung/Zahlungsvoraussetzungen). Der Käufer darf danach wirtschaftlich  nicht stärker belastet werden als gesetzlich zulässig. 

5.2 Soweit ein Provisionsanspruch gegen den Käufer nach § 656d BGB erst  entsteht/fällig wird, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich gezahlt hat,  erbringt der Makler den entsprechenden Nachweis. 

  1. Vertraulichkeit, Weitergabe von Nachweisen 

6.1 Exposés, Unterlagen, Verkäufer-/Eigentümerdaten, Anschrift und sonstige  Informationen, die den Abschluss eines Hauptvertrags ermöglichen oder  vorbereiten (nachfolgend „Nachweis„), sind vertraulich und ausschließlich für den  Kunden bestimmt. 

6.2 Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Maklers in  Textform zulässig. 

6.3 Rechtsfolge bei unbefugter Weitergabe: Gibt der Kunde einen Nachweis  schuldhaft unbefugt weiter und kommt innerhalb von 12 Monaten nach Weitergabe  aufgrund dieser Weitergabe ein Hauptvertrag über das Objekt mit dem Dritten  (oder einer ihm zuzurechnenden Erwerbsperson) zustande, schuldet der Kunde  Schadensersatz bis zur Höhe der vereinbarten Provision. Dem Kunden bleibt der  Nachweis vorbehalten, dass der Abschluss nicht auf der Weitergabe beruht oder  der Schaden geringer ist. 

  1. Vorkenntnis 

7.1 Ist dem Kunden die Abschlussgelegenheit/Objekt bereits bekannt, hat er dies  dem Makler unverzüglich in Textform mitzuteilen und die Vorkenntnis auf Verlangen  plausibel zu belegen. 

  1. Mitteilungspflichten bei Vertragsabschluss / Folgegeschäft 8.1 Kommt ein Hauptvertrag zustande, wird der Kunde den Makler unverzüglich  informieren und auf Anforderung eine Abschrift/den Nachweis der Beurkundung  übermitteln (z. B. Notardaten, Datum, Kaufpreis). 

8.2 Der Provisionsanspruch besteht auch bei wirtschaftlich zusammenhängenden  Folgevereinbarungen zum Objekt, sofern diese im wirtschaftlichen Zusammenhang 

mit dem nachgewiesenen/vermittelten Geschäft stehen und die Maklerleistung  hierfür (mit-)ursächlich war. 

  1. Notarkosten 

9.1 Der Makler unterstützt auf Wunsch bei der Terminkoordination und der  organisatorischen Abstimmung mit einem Notariat (z. B. Weiterleitung von  Kontaktdaten und objektspezifischen Informationen). Der Notar wird von den  Parteien beauftragt; der Makler ist nicht bevollmächtigt, rechtsgeschäftliche  Erklärungen für Käufer oder Verkäufer abzugeben. 

9.2 Die Kosten für den Notar sowie weitere mit dem Erwerb verbundenen  Nebenkosten (z. B. Grundbuch, Grunderwerbsteuer) trägt – vorbehaltlich  abweichender Vereinbarung im Hauptvertrag – regelmäßig der Käufer. 

  1. Doppeltätigkeit 

Der Makler darf – soweit gesetzlich zulässig – auch für den Verkäufer entgeltlich tätig  werden, solange keine unzulässige Interessenkollision besteht. 

  1. Geldwäsche (GwG) 

Soweit der Makler verpflichtet ist, Identitäts- und geldwäscherechtliche Prüfungen  vorzunehmen, wird der Kunde die erforderlichen Angaben/Unterlagen nach  Anforderung bereitstellen. 

  1. Haftung 

12.1 Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei  Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 

12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit Haftung nur bei Verletzung wesentlicher  Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise  vorhersehbaren Schaden. 

12.3 Im Übrigen ist die Haftung des Maklers für Schäden, die nicht auf einer  Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, bei einfacher  Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 

12.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen  Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Maklers. 

  1. Verjährung gegenüber Unternehmern 

13.1 Ansprüche von Kunden (Unternehmer, § 14 BGB) aus oder im Zusammenhang  mit dem Maklervertrag – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren innerhalb von  12 Monaten ab Entstehung des Anspruchs. 

13.2 Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz oder  grober Fahrlässigkeit, für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder  Gesundheit, sowie für zwingende gesetzliche Haftungstatbestände (z. B. nach dem  Produkthaftungsgesetz). Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen  Verjährungsfristen.

  1. Widerrufsrecht (nur Verbraucher; Fernabsatz/Außerhalb von  Geschäftsräumen) 

14.1 Ist der Kunde Verbraucher und wird der Maklervertrag im Fernabsatz oder  außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, besteht grundsätzlich ein 14-tägiges  Widerrufsrecht. 

14.2 Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass der Makler vor Ablauf der Widerrufsfrist  tätig wird, kann bei Widerruf Wertersatz anfallen; bei vollständiger  Leistungserbringung kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen  Voraussetzungen erlöschen. 

14.3 Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem  Kunden gesondert in Textform zur Verfügung gestellt. 

  1. Datenschutz, Kommunikation 

Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten zur Durchführung des  Maklervertrags gemäß DSGVO/BDSG. Kommunikation per E-Mail/Textform ist  zulässig, sofern der Kunde nicht widerspricht. 

  1. Verbraucherstreitbeilegung  

Der Makler ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem  Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen,  sofern nicht abweichend gesetzlich vorgesehen. 

  1. Gerichtsstand, Schlussbestimmungen 

17.1 Es gilt deutsches Recht; zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben  unberührt. 

17.2 Ist der Kunde Kaufmann/Unternehmer, ist Gerichtsstand – soweit zulässig – Hameln (Sitz des Maklers). 

17.3 Salvatorische Klausel: Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die  übrigen unberührt; es gelten dann die gesetzlichen Regelungen. 

Anlage: Exposé-Rechtshinweis (Kurztext) 

Dieses Exposé und die darin enthaltenen Informationen/Unterlagen sind vertraulich  und ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf  unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Kommt es infolge einer unbefugten  Weitergabe zu einem Vertragsabschluss über das Objekt, behalten wir uns  Schadensersatzansprüche bis zur Höhe der vereinbarten Maklerprovision vor.  Objektangaben beruhen auf Informationen Dritter; für Richtigkeit/Vollständigkeit  wird keine Gewähr übernommen.